Zugang/Aufnahmeverfahren

Es gibt grundsätzlich verschiedene Wege, wie Klienten zu uns kommen können:

 

Kontaktaufnahme durch:
  1. gesetzlichen Betreuer,
  2. durch Sie selbst,
  3. durch Sozialdienst der Fachklinik,
  4. durch Sozialdienst der Reha-Einrichtung,
  5. durch Familienangehörige,
  6. durch Ärzte,
  7. durch Kliniken und Krankenhäuser
  8. Sonstige.

Aufnahmeverfahren:

Grundsätzlich gilt, dass es sich beim Ambulant Betreuten Einzelwohnen um eine freiwillige Leistung handelt, die Sie wahrnehmen können, aber nicht müssen.

Allerdings haben Sie als Schwerbehinderter oder von einer Schwerbehinderung bedrohter Mensch einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach Kontaktaufnahme durch Sie, den Betreuer, den Fachdienst der Klinik oder Sonstige, vereinbaren wir zeitnah einen Gesprächstermin mit Ihnen selbst.

In diesem Erstgespräch wird grundsätzlich die Frage geklärt, ob Sie die Leistung auch wirklich in Anspruch nehmen möchten und ob das Angebot für Sie das Richtige ist.  Dann klären wir die Voraussetzungen für unsere Hilfeleistung und besprechen Ihre Erwartungen, was für den Hilfeprozess grundlegend ist.

 

Grundvoraussetzungen:

  1. Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Kostenträger (Sozialverwaltung der Bezirke in Bayern). Den Antrag stellt in aller Regel der gesetzliche Betreuer Sie selbst oder wir erarbeiten ihn in Zusammenarbeit mit Ihnen, sollte kein Betreuer vorhanden sein.
  2. Sozialbericht/Arztbericht. Es wird ein Facharztbericht benötigt, zumeist wird vom gesetzlichen Betreuer oder Fachdienst des Fachkrankenhauses ein Sozialbericht angefertigt und dem Antrag auf Eingliederungshilfe beigelegt. Oder wir fertigen den Sozialbericht zusammen mit Ihnen an.
  3. Betreuungsvertrag zwischen dem Betroffenem und TRIAS Ambulante Sozialarbeit.

Aufnahme:

  • nach erfolgter Kostenzusage vom Kostenträger (Bezirk...) beginnen wir mit unserer Tätigkeit bei Ihnen nach dem vom Kostenträger genehmigten Betreuungsschlüssel.
  • bei Selbstzahlern kann der Beginn und der wöchentliche Stundenumfang frei vereinbart werden.

Kosten:

  • bei Kostenübernahme durch einen Kostenträger, keinerlei Kosten für Sie, außer Sie haben ein übersteigendes Einkommen, dann fällt eine Eigenleistung von derzeit 2 % vom Jahresbrutto an.

 

Berechnungsbeispiel: Verheirateter erwerbstätiger Leistungsberechtigter mit 2 Kindern

Jahreseinkommen

             57.000 €

 

Freibetrag bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

           - 32.487 €

 

Freibetrag für Ehepartnerin

             - 5.733 €

 

Freibetrag für 2 Kinder

             - 7.644 €
       (2 x 3.822 €)

 

Differenz zwischen Einkommen und Freibeträgen

          = 11.136 €

 

davon 2 %

          = 222,72 €

 

 

 

*Quelle: https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-einkommen-und-vermoegen.html

  • bei Selbstzahlern fallen Kosten von 60,00 € je Betreuungsstunde (bei psychisch Kranken mit sozialpädagogischen Bedarf) an. (An-/Abfahrt incl.). Bei Fahrten zu Fachärzten, Kliniken, Therapeuten, die einen Radius von 30 Kilometern übersteigen, entstehen zusätzlich Fahrtkosten von 0,30 €/Kilometer.