Hauswirtschaftliche Hilfen sind vielfältig, wie z. B. putzen, kehren, saugen, Wäsche waschen, bügeln, aber auch Besorgungsfahrten, Fahrdienst zum Arzt usw.
Sie können die hauswirtschaftlichen Hilfen über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekasse oder im Rahmen der Haushaltshilfe über die Krankenkassen (§ 38 Abs.1 und 2 SGB V und § 24 h SGB V) finanzieren.
Natürlich dürfen Sie uns auch privat, als Selbstzahler engagieren.
Gerne erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen und die Kosten in einem Telefonat oder persönlichem Gespräch näher.
Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und sehen gemeinsam, wie wir sie zu Ihrer Zufriedenheit erledigen können.
Wir schließen mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende.
Sie bekommen eine Rechnung, auf der transparent die Leistungen und deren Kosten aufgeschlüsselt sind.
Dazu zählen:
Böden saugen, kehren, putzen, Fenster putzen, Schränke abstauben, putzen, Wäsche waschen, bügeln, Hausordnung erledigen, Geschirr abspülen usw.
Fahrten zum Hausarzt, Facharzt, Sanitätshaus, zu Ämtern und Behörden usw. Fahrtkosten sind in Stundenpauschale enthalten.
Wir kaufen für Sie ein, wenn Sie dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind.